-Allgemeine Geschäftsbedingungen-
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Böhme & Böhme GbR (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietgegenstände abschließt.
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietgegenstände stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Anfrage eines unverbindlichen Angebots durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann die Mietgegenstände über das in die Website des Vermieters integrierte Kontaktformular auf Verfügbarkeit anfragen.
Daraufhin wird die Anfrage vom Vermieter geprüft und ein schriftliches unverbindliches Angebot per E-Mail an den Mieter geschickt.
Der Mieter kann das verbindliches Vertragsangebot innerhalb von sieben Tagen annehmen, indem der Mieter das Mietangebot mit seiner Unterschrift bestätigt und per E-Mail an den Vermieter zurücksendet.
Weiterhin kann ein verbindliches Vertragsangebot bei einem persönlichen Termin, schriftlich bestätigt werden durch Unterschrift.
2.3 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots, durch den Vermieter, zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.4 Neben der Darstellung auf der Webseite des Vermieters werden die Angebote auf den Portalen Instagram und Ebay Kleinanzeigen präsentiert.
Dort wird eine Kontaktaufnahme zum Anbieter ermöglicht.
Ein direkter Vertragsschluss über Instagram und Ebay Kleinanzeigen ist nicht möglich.
Der Vertrag kann ausschließlich über das Verfahren wie in Punkt 2.2 beschrieben ist abgeschlossen werden.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebotes des Vermieters wird der Vertragstext vom Vermieter unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Angebotserstellung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Angebotserstellung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.
Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Da es sich um eine termingebundene Leistung bei Vermietung von Gegenständen handelt, besteht kein Widerrufsrecht laut § 312g Abs. 2 Nr.9 BGB.
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietgegenstände erfolgt durch Abholung des Mieters oder durch Lieferung des Vermieters an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift.
Dabei ist die bei Vertragsabschluss angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Die Lieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände.
4.3. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
4.4 Abholung durch Mieter
4.4.1 Haben die Parteien die Abholung der Mietgegenstände durch den Mieter vereinbart, so informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail oder bei Vertragsabschluss schriftlich darüber, dass die Mietgegenstände zur Abholung bereitsteht.
Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Mietgegenstände nach Absprache mit dem Vermieter an der vom Vermieter mitgeteilten Abholadresse und dem vom Vermieter mitgeteilten Termin abholen.
In diesem Fall werden keine Transportkosten berechnet.
4.4.2 Bei Abholung kontrollieren Mieter und Vermieter die Mietgegenstände gemeinsam auf Beschädigungen.
Es werden Beschädigungen auf einem Übergabeprotokoll schriftlich dokumentiert und von Mieter sowie Vermieter unterschrieben.
Das Übergabeprotokoll bleibt in Hand des Vermieters.
4.4.3 Sollte der Mieter zur, vom Vermieter mitgeteilten Zeit oder bei Vertragsabschluss schriftlich festgehaltenen Zeit, nicht erscheinen um die Mietgegenstände abzuholen, werden diese vom Vermieter einbehalten.
Ein erneuter Termin zur Abholung seitens des Vermieters steht nicht zur Verfügung außer er wird durch den Vermieter an den Mieter per E-Mail mitgeteilt.
Alle Kosten des abgeschlossenen Vertrages bleiben bestehen.
4.4.4 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietgegenstände durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, können die Mietgegenstände nicht an den Mieter überlassen werden.
4.4.5 Sofern der Mieter die Mietgegenstände nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen.
Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietgegenstände durch einen Dritten vor,
die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
4.4.6 Bei Abholung der Mietgegenstände trägt der Mieter Sorge über die Feststellung der Menge und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit der Mietgegenstände.
Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich.
Die Mietgegenstände sind selbstständig vom Mieter ein- sowie abzuladen und ordnungsgemäß zu sichern.
Beschädigungen durch fehlerhafte Sicherung während des Transport, sowie Beschädigungen durch ein- und abladen sind Beschädigungen die durch den Mieter verursacht wurden.
4.5 Lieferung durch Vermieter
4.5.1 Gegen einen Aufpreis liefert der Vermieter die Mietgegenstände zur vorher von beiden Parteien abgesprochenen und schriftlich oder per E-Mail vereinbarten Adresse.
Welche der angebotenen Mietgegenstände vom Vermieter Lieferfähig sind, ist beim jeweiligen Mietgegenstand der Webseite des Vermieters zu entnehmen.
Der Lieferradius beträgt 20 Kilometer, ausgehend von der im Impressum angegebenen Geschäftsdresse des Vermieters.
Lieferungen die den angegebenen Radius überschreiten, können vom Mieter mit dem Vermieter in Ausnahmefällen schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden und mit erhöhter Liefergebühr zu berechnen, sind aber vom Vermieter abzulehnen.
Der Aufpreis für die Lieferung der Mietgegenstände vom Vermieter beträgt 40€.
Die Abholung der Mietgegenstände vom Ort der Lieferung ist in der Liefergebühr inkludiert.
4.5.2 Die Lieferadresse muss frei zugänglich sein, auch für Personenkraftwagen.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind.
4.5.3 Die Anlieferung der Mietgegenstände erfolgt zum vom Mieter und Vermieter, schriftlich oder per E-Mail, vereinbarten Zeitpunkt.
4.5.4 Der Vermieter hat die Mietgegenstände gemäß dem vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.
Bei Verzögerungen über eine angemessene Zeitdauer, die auf höhere Gewalt oder ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Mieters.
4.5.5 Bei Lieferung kontrollieren Mieter und Vermieter die Mietgegenstände gemeinsam auf Beschädigungen.
Es werden Beschädigungen auf einem Übergabeprotokoll schriftlich dokumentiert und von Mieter sowie Vermieter unterschrieben.
Das Übergabeprotokoll bleibt in Hand des Vermieters.
4.5.6 Sollte der Mieter zur vom Vermieter und Mieter, schriftlich oder per E-Mail, abgesprochenen Zeit oder bei Vertragsabschluss schriftlich festgehaltenen Zeit, nicht anwesend sein um die Mietgegenstände entgegenzunehmen, werden diese vom Vermieter einbehalten.
Ein erneuter Termin zur Lieferung seitens des Vermieters steht nicht zur Verfügung außer er wird durch den Vermieter an den Mieter per E-Mail mitgeteilt.
Alle Kosten des abgeschlossenen Vertrages bleiben bestehen.
4.5.7 Der Vermieter behält sich bei Lieferung der Mietgegenstände vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, können die Mietgegenstände nicht an den Mieter überlassen werden.
4.5.8 Sofern der Mieter die Mietgegenstände nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten entgegennehmen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen.
Der Vermieter behält sich bei Lieferung der Mietgegenstände durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
4.5.9 Bei Lieferung der Mietgegenstände trägt der Mieter Sorge über die Feststellung der Menge und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit der Mietgegenstände.
Etwaige Minderlieferungen müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden, zum späteren Zeitpunkt bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter.
5) Rückgabe der Mietgegenstände
5.1 Nach Ablauf der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
5.2 Die Mietgegenstände Servietten und Kerzengläser werden ungereinigt zurückgegeben um eine unsachgemäße Reinigung zu verhindern. Dies schließt keine Schäden mit ein , wie z.B. Brandlöcher oder Beschädigungen durch Kratzer.
5.3 Bei der gewählten Option Abholung sind die Mietgegenstände vom Mieter, am letzten Tag des Mietverhältnisses, wieder zur Abholadresse zum Vermieter zurückzubringen.
Die Uhrzeit der Rückgabe wird vom Vermieter bei der Abholung der Mietgegenstände mitgeteilt und per E-Mail an den Mieter festgehalten.
Bei Rückgabe kontrollieren Mieter und Vermieter die Mietgegenstände gemeinsam auf Beschädigungen.
Es werden Beschädigungen auf dem bei der Abholung angefertigten Übergabeprotokoll schriftlich dokumentiert und von Mieter sowie Vermieter unterschrieben.
Dem Mieter wird ein Duplikat des Übergabeprotokolls vom Vermieter ausgehändigt.
5.4 Bei der gewählten Option Lieferung sind die Mietgegenstände vom Vermieter, am letzten Tag des Mietverhältnisses, an der Lieferadresse vom Mieter abzuholen.
Die Uhrzeit der Abholung wird vom Vermieter bei der Lieferung der Mietgegenstände mitgeteilt und per E-Mail an den Mieter festgehalten.
Bei Rückgabe kontrollieren Mieter und Vermieter die Mietgegenstände gemeinsam auf Beschädigungen.
Es werden Beschädigungen auf dem bei der Lieferung angefertigten Übergabeprotokoll schriftlich dokumentiert und von Mieter sowie Vermieter unterschrieben.
Dem Mieter wird ein Duplikat des Übergabeprotokolls vom Vermieter ausgehändigt.
Die Umstände bei wieder Abholung der Mietgegenstände müssen genau wie in Punkt 4.5.2
bestehen.
5.5 Entstandene Beschädigungen nach Rückgabe werden unter dem Punkt 6.3 Kaution behandelt.
5.6 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen entsprechenden Betrag zu bezahlen. Dieser wird errechnet über den Gesamtmietpreis durch die Anzahl der Miettage. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
6) Miete und Zahlungsbedingungen
6.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Preise pro Einheit. Umsatzsteuer fällt nicht an, da der Vermieter als Kleinunternehmer Umsatzsteuer befreit ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferkosten entnehmen sie dem Punkt 4.5.1 oder dem auf dem Angebot aufgeführten Punkt „Lieferkosten“.
6.2 Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab dem ersten Tag nach Mietdauer.
6.3 Die Zahlungsmethode wird vom Mieter als Überweisung ausgeführt auf das im Angebot und Rechnung ausgewiesene Bankkonto.
6.4 Die Kaution wird ausschließlich in Bar gezahlt und unter Ausschließung eines Schadenfalles zurückgegeben.
7) Kaution
7.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche wird durch den Vermieter eine Geldsumme (Kaution) vom Mieter verlangt, deren Höhe im Angebot des Vermieters angegeben wird.
Die Kaution ist vom Mieter bei Abholung / Lieferung in Bar an den Vermieter zu entrichten.
7.2 Gibt der Mieter die Mietgegenstände bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und vollständig zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution sofort an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution wird vom Vermieter die gleiche Zahlungsweise verwenden, welche der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.
7.3 Gibt der Mieter die Mietgegenstände nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
8) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
8.2 Die Weitervermietung der Mietgegenstände ist untersagt.
8.3 An allen Mietgegenständen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
8.4 Der Eigentümer der Mietgegenstände ist zu jeder Zeit die Böhme & Böhme GbR.
9) Obliegenheiten des Mieters und Sorgfaltspflicht
9.1 Der Mieter hat die Mietgegenstände pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.
9.2 Kennzeichnungen der Mietgegenstände, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
9.3 Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt werden.
9.4 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden oder abhandengekommen.
9.5 Bei Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände, ist dies dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
9.6 Der Mieter muss auf einen geeigneten Brandschutz bei Einsatz von Kerzen achten.
9.7 Der Mieter muss bei Aufstellen der Mietgegenstände auf einen ebenerdigen Boden achten und die Mietgegenstände vor Umfallen schützen.
9.8 Große Mietgegenstände wie die „Fotowand Holz“ oder „Traubogen“ müssen Windgeschützt aufgebaut werden um ein Umfallen zu vermeiden.
10) Haftung
10.1 Haftung dess Vermieters
10.1.1 Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch den Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere vom Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit.
Ausgenommen, sind Schäden die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Vermieter verursacht wurden.
10.1.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch fehlender, falscher oder unzureichender Montage oder leicht fahrlässiges Verhalten vom Mieter der Mietartikel verursacht werden.
10.1.3 Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
10.1.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.1.5 Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht, wenn er die Mietgegenstände aufgrund der verspäteten Rückgabe durch einen vorherigen Mieter, sowie durch unvorhersehbare Schäden an den Mietgegenständen, dem Kunden nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen kann. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Grunde nicht zustande, werden Zahlungsaufforderungen für diesen Mietartikel nicht berechnet.
10.1.6 Die Haftungsbeschränkungen die sich aus den oben genannten Punkten ergeben gelten nicht, wenn der Mieter den Mangel arglistig verschwiegt. Das gleiche gilt, soweit der Vermieter und Mieter eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Mietgegenstände getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.2 Haftung des Mieters
10.2.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur Rückgabe an den Vermieter sowie einer gemeinsamen Besichtigung. Dies gilt auch für Schäden von Dritten die während des Mietzeitraumes entstanden sind. Der Vermieter ist unverzüglich über etwaige Beschädigungen oder Verluste der Mietgegenstände in Kenntnis zu setzten.
10.2.2 Ein Schaden liegt vor wenn bei Rückgabe der Mietgegenstände Beschädigungen oder Verluste festgestellt wurden die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden.
10.2.3 Ist die Beschädigung Reparaturfähig um den Zustand vor der Übergabe der Mietgegenstände an den Vermieter wiederherzustellen, haftet der Mieter mit den Reparaturkosten, die von der Kaution vom Vermieter einbehalten.
10.2.4 Ist die Beschädigung nicht Reparaturfähig um den Zustand vor der Übergabe der Mietgegenstände an den Vermieter wiederherzustellen oder sind Mietgegenstände abhandengekommen haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten, die von der Kaution vom Vermieter einbehalten werden.
10.2.5 Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt und das Übergabeprotokoll, für die Aushändigung, von Mieter und Vermieter unterschrieben ist. Die Haftung des Mieters endet, sobald der Vermieter die Mietgegenstände wieder in Empfang nimmt und das Übergabeprotokoll von Mieter und Vermieter, für die Rückgabe, unterschrieben ist.
10.2.6 Die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen während der Nutzung und Mietdauer der Mietgegenstände ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.
10.2.7 Der Mieter haftet auf Schadensersatz, wenn die Mietgegenstände zu spät oder unvollständig zurückgegeben werden und aus diesem Grund ein anderer Mieter diese nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann.
11) Vertragslaufzeit
11.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf dem Angebot des Vermieters mitgeteilt.
11.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietgegenstände an den Mieter und Unterschrift beider Parteien auf dem Übergabeprotokoll.
12) Anwendbares Recht
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13) Gerichtsstand
13.1 Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
14) Alternative Streitbeilegung
14.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
14.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
15) Schlussbestimmungen
15.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 25.03.2025
